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SEEPERLE: Haus an bester Lage mit Seeanstoss und Bergblick

Leben in vollkommener Harmonie: Ihre Villa am See in Beckenried!

6375 Beckenried

Beschreibung

Traumlage mit direktem Seezugang in Beckenried

Willkommen in Ihrem Traumhaus am Ufer des Sees in Beckenried, einem wahren Juwel in der Zentralschweiz. Diese einzigartige Liebhaberimmobilie an bester Lage mit Ausbaupotenzial sowie der Möglichkeit eines Neubaus / Kernsanierung bietet Ihnen zahlreiche Mehrwerte und wird Sie mit ihrem unwiderstehlichen Charme und ihrer exklusiven Lage begeistern.

Direkt am See gelegen, erwartet Sie ein atemberaubender Blick auf die majestätischen Berge und den glitzernden See. Dieses Panorama wird Ihnen jeden Tag ein Gefühl von Ruhe und Harmonie vermitteln. Ob beim morgendlichen Kaffee auf dem Balkon oder beim Entspannen in der Sommerlaube – die Aussicht wird Sie stets faszinieren.

Die Privatsphäre ist in diesem Anwesen von höchster Bedeutung. Hier können Sie Ihre persönliche Oase der Ruhe und Entspannung geniessen. Die Immobilie bietet einen Bootslift, sodass Sie jederzeit die Freiheit haben, mit Ihrem Boot auf dem See zu fahren und die umliegende Schönheit zu erkunden.

Mit dem erschlossenen Grundstück haben Sie die Möglichkeit, Ihr eigenes Paradies nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Gestalten Sie Ihren Garten mit einem Blumenmeer oder einem üppigen Grün – Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Das Haus selbst ist ein echtes Schmuckstück. Haustiere sind hier erlaubt, sodass Sie Ihre geliebten Vierbeiner mitbringen können. Diese Immobilie ist nicht nur für Paare, sondern auch für Familien bestens geeignet. Sie bietet eine kinderfreundliche Umgebung und Platz für alle. Mit dem Parkplatz haben Sie stets eine bequeme Möglichkeit, Ihr Fahrzeug sicher zu parken.

Geniessen Sie die Ruhe und Gelassenheit dieser Gegend. Die Lage des Anwesens garantiert absolute Abgeschiedenheit und ermöglicht es Ihnen, dem Alltagsstress zu entfliehen. Die Seesicht, die sommerliche Laube und die sonnige Lage schaffen eine idyllische Atmosphäre, in der Sie die Schönheit der Natur in vollen Zügen geniessen können.

Diese Immobilie könnte auch als Zweitwohnsitz genutzt werden, was Ihnen die Flexibilität gibt, Ihr Refugium in den Bergen nach Belieben zu besuchen. Diese Liebhaberimmobilie ist eine seltene Gelegenheit, eine einzigartige Kombination aus luxuriöser Lage, atemberaubender Aussicht, Privatsphäre und erstklassigen Annehmlichkeiten zu geniessen.

Zonenregelung

Im Bereich Bauen ausserhalb Bauzone werden die raumplanerischen Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetzes und der eidg. Raumplanungsverordnung auf konkrete Baugesuche oder Voranfragen angewendet. Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen. Die Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen bilden die gängige Bewilligungspraxis der Baudirektion ab.

Das Einfamilienhaus ist eine rechtmässig bestehende, nicht zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone. Es kann gemäss Artikel 24c Absatz 2 RPG erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer «erweiterten», über die Bestandesgarantie der Bundesverfassung (Art. 26 BV) hinausgehenden Besitzstandsgarantie. Es ist demnach grundsätzlich möglich, das Wohnhaus nach der Umzonung in die Landwirtschaftszone mit einer Ausnahmebewilligung abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Wichtig ist aber, dass die Identität der Baute einschliesslich ihrer Umgebung bei einem Ersatzneubau in den wesentlichen Zügen gewahrt wird (Art. 42 Abs. 1 RPV).

Ob dies der Fall ist, ergibt sich nicht nur aufgrund der in Artikel 42 Absatz 3 RPV festgelegten Begrenzungen. Diese erlauben bezüglich der anrechenbaren Bruttogeschossfläche und der Gesamtfläche maximal eine Erweiterung von bis zu 30 Prozent oder 100 Quadratmetern. Es muss eine Gesamtbeurteilung erfolgen, bei der das äussere Erscheinungsbild, die Nutzungsart (Erst­ oder Zweitwohnung) und das Nutzungsmass, die Anzahl Wohneinheiten, die Erschliessung, die wirtschaftliche Zweckbestimmung und die Auswirkungen auf Raum und Umwelt einbezogen werden. Für die äussere Erscheinung ist eine kritische Auseinandersetzung mit den örtlichen Traditionen und Gegebenheiten gefragt. Der Neubau muss sich in Bezug auf den Baustil, die Ausrichtung, die Material­ und Farbwahl sowie die Aussenraumgestaltung an der bisherigen Bauweise, der Topografie und Landschaft orientieren. Auf Letztere wirkt sich insbesondere die Umgebungsgestaltung aus: Bepflanzungen, Sitzplätze, Grillstellen oder Einzäunungen sind zu berücksichtigen, wenn die Wahrung der Identität geprüft wird.

Bauliche Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild des bestehenden Einfamilienhauses dürfen zudem nur vorgenommen werden, wenn mindestens eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die Veränderungen müssen:

– für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder
– eine energetische Sanierung nötig oder
– darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern (Art. 24c Abs. 4 RPG).
Da das Einfamilienhaus schlecht isoliert und niedrige Räume ausweist sollte ein Ersatzneubau möglich sein. Ob zudem auch noch eine Erweiterung der Fläche zugelassen werden kann, ist aber sorgfältig zu prü­fen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Einfamilienhaus nach der Rückzonung durch einen Neubau ersetzt werden kann sowie bauliche Veränderungen möglich sind, wenn die strengen Voraussetzungen in diesem Fall erfüllt sind.

Quelle: Inforaum 2022 / alle Angaben ohne Gewähr

 

Verkaufsabwicklung

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf dieser Immobilie gerne zur Verfügung. Für die Angaben in dieser Dokumentation kann keine Gewähr übernommen werden. Es gelten die tatsächlichen Gegebenheiten des Objektes vor Ort bzw. die gesetzlichen Bestimmungen. 

ANZAHLUNG / RESERVIERUNG:
Die Reservation erfolgt aufgrund einer Finanzierungsbestätigung eines schweizerischen Finanzinstitutes und einer ersten Anzahlung von CHF 125’000.- Diese ist Bestandteil des Kaufpreises und wird nicht verzinst. Die Reservationsanzahlung ist sofort fällig auf das Reservationskonto der Lage A Immobilien GmbH, Neugasse 18, 6300 Zug. 

KAUFVERTRAG:
Der Käufer hat anlässlich der öffentlichen Beurkundung des Grundstückkaufvertrages zur Sicherstellung des Kaufpreises ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstitutes vorzulegen.

ZAHLUNGEN:
Anzahlung anlässlich der Reservation CHF 125’000.-. Die  Restzahlung des Kaufpreises erfolgt auf das Datum der Eigentumsübertragung, sichergestellt durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstituts. 

AMTLICHE GEBÜHREN:
Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Die Gebühren für die Errichtung zusätzlicher Schuldbriefe gehen zulasten des Käufers. Handänderungssteuer zulasten des Käufers. 

GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER:
Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten der Verkäuferschaft und wird im Kaufvertrag sichergestellt.

PROJEKTKOSTEN / BAUGESUCHE
Zulasten der Käuferschaft.  

OFFERTCHARAKTER:
Der Preis ist ein Richtpreis. Die Immobilie wird im Bieterverfahren verkauft. Je nach Angebot und Nachfrage kann er sich dem Markt anpassen. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich und dienen der allgemeinen Information. Massgebend sind die vor Ort angetroffenen Verhältnisse und die tatsächliche Masse. Ähnlichkeiten in allen Bildern und Plänen dienen nur der Veranschaulichung und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Aus der Weitergabe dieser Verkaufsdokumentation an Dritte entstehen keine Provisionsansprüche. Weder gegenüber dem Verkäufer noch gegenüber der Lage A Immobilien GmbH. 

BESICHTIGUNGEN:
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns darauf, Ihnen diese Immobilie persönlich vorzustellen!