Bauland in der Stadt Zug "VILLA VISTA"
Baugrundstück an begehrter und zentraler Lage in der Stadt Zug. Traumhafte Sicht auf den Zugersee und die Alpen.
Details
Referenz | 887ea6b8-c4af-11ee-b1a8-0a4bde28e6f6 |
Adresse | 6300 Zug Schweiz |
Etagen | 3 |
Grundstücksfläche | 481 m2 |
Ausnützungsziffer | 0.5 |
Baujahr | 2023 |
Angebot
Eigenschaften
Beschreibung
481 m2 Bauland an zentraler Lage in der Stadt Zug
Willkommen im Steuerparadies der Schweiz:
Geboten wird Ihnen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis um Ihren Traum vom Einfamilienhaus direkt in der Stadt Zug realisieren zu können. Mit seiner zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zu allen Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs, bietet Ihnen das grosse Grundstück die perfekte Grundlage, um Ihren Traum einer neuen Stadtvilla zu verwirklichen.
Image und Lage:
Das Image für Wohnnutzungen in diesem Quartier ist sehr gut, es handelt sich um eine gute Wohneigentumslage innerhalb der Wohnzone. Gemäss den Nachfragersegmenten im Wohnungsmarkt (FPRE & sotomo) ist die Oberschicht mit 71% die dominierende soziale Schicht in der näheren Umgebung. Die dominante Lebensphase gemäss FPRE & sotomo bilden Familien und Paarhaushalte. Insgesamt handelt es sich um eine gute Lage für Wohnnutzungen.
Besonnung und Fernsicht:
Die Lage hat eine sehr gute Besonnung und eine unverbaubare, attraktive Fernsicht.
Freizeit und Verkehrsanbindung:
Diverse Freizeiteinrichtungen befinden sich in Fussdistanz von Ihrem Zuhause. Die Naherholungsgebiete liegen in der Nähe. Der Zugersee liegt in Gehdistanz (rund 850 Meter) entfernt. Nahe des Grundstücks gibt es einen Wald (ca. 400 Meter entfernt). Die Lage bietet eine gute Anbindung im öffentlichen Verkehrsnetz und eine gute Anbindung im Strassenverkehrsnetz. Die nächste ÖV-Haltestelle liegt 30 Meter entfernt (ÖV-Güteklasse B – gute Erschliessung). Den nächsten Autobahnanschluss erreichen Sie in 3 Kilometer.
Realisieren Sie Ihre Stadtvilla
Auf der Parzelle mit total 481 m2 Grundstücksfläche (W2b, AZ 0.5) kann ein Neubau als Stadtvilla / Einfamilienhaus mit bis ca. 236 m2 Nettowohnfläche auf 3 Etagen (inkl. Attika) realisiert werden. Beachten Sie bitte im Exposé sowie bei den Bildern die visualisierten und unverbindlichen Projektbeispiele unseres Architekten.
Marktwert einer realisierten Neubauvilla an diesem Standort:
Der Marktwert eines neu realisierten Einfamilienhauses auf diesem Grundstück (Annahme Baujahr 2023) hat einen Marktwert von ca. CHF 6’200’000 (je nach Ausbaustandard). Siehe beiliegende Marktwerteinschätzung von Fahrländer & Partner.
Dieses attraktive Bauland an der Aegeristrasse 94 in 6300 Zug bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, Ihren Traum von einer neuen Stadtvilla zu verwirklichen. Mit seiner zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zu allen Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs, bietet es die perfekte Grundlage, um Ihre eigene Oase der Ruhe inmitten des schönen Zuger Lebens zu schaffen. Der Zugersee, die Berge und die vielen lokalen Attraktionen sind nur einen kurzen Fussweg entfernt.
Potenzial Nettowohnfläche:
Unser Architekt hat in einer unverbindlichen Vorstudie ein Nettowohnflächenpotenzial von ca. 236 m2 evaluiert.
- Erdgeschoss: Eingang, Büro, Zimmer, Bäder mit ca. 91 m2
- Obergeschoss: 3 Zimmer und Bäder mit ca. 91 m2
- Attika: Küche / Essen, Wohnen mit ca. 54 m2
- Parkplätze: 2 bis 3
Total Nettowohnfläche mit ca. 236 m2
Konsultieren Sie die Vorprojektstudie im Exposé.
Freie Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten: Selbstverständlich gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten, welche Sie mit Ihrem eigenen Architekten nach Wahl planen können. Es besteht keine Verpflichtung für bestimmte Architekten und Bauunternehmen. Sie sind frei in der Auswahl, jedoch beraten wir Sie gerne. Gerne laden wir Sie herzlich ein, das attraktive Grundstück im Herzen der Stadt Zug mit uns zu besichtigen.
Kaufabwicklung
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf des Grundstücks zur Seite zu stehen. Für die Angaben in dieser Dokumentation kann keine Gewähr übernommen werden. Es gelten die tatsächlichen Gegebenheiten des Objektes vor Ort, bzw. die rechtlichen Bestimmungen.
ANZAHLUNG/RESERVATION:
Die Reservation wird auf Basis einer Finanzierungsbestätigung eines Schweizer Finanzinstituts und einer ersten Anzahlung von CHF 73’000.- vereinbart. Diese ist Bestandteil des Kaufpreises und wird nicht verzinst. Die Reservationsanzahlung ist sofort fällig auf das Reservationskonto der Location First GmbH, Franchisenehmer von RE/MAX Switzerland.
KAUFVERTRAG:
Die Käuferschaft hat anlässlich der öffentlichen Beurkundung des Grundstückkaufvertrages ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Schweizer Finanzinstituts zur Sicherstellung des Kaufpreises zu erbringen.
NOTAR- UND GRUNDBUCHGEBÜHREN:
Die Notar- und Grundbuchgebühren werden je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer getragen. Die Gebühren für die Errichtung zusätzlicher Schuldbriefe gehen zulasten der Käuferschaft.
GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER:
Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten der Verkäuferschaft und wird im Kaufvertrag sichergestellt.
OFFERTCHARAKTER
Der Preis ist ein Richtpreis. Je nach Angebot und Nachfrage kann sich dieser dem Markt anpassen. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und freibleibend und dienen der allgemeinen Information. Gültig sind die vor Ort angetroffenen Gegebenheiten und die effektiven Abmessungen. Ähnliches auf allen Bildern und Plänen haben nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Aus der Weitergabe dieser Verkaufsdokumentation an Drittpersonen entsteht kein Provisionsanspruch. Weder gegenüber der Verkäuferschaft, noch gegenüber The RE/MAX Collection, Location First GmbH und den Verkäufern.
Abbruchkosten und Haftungsausschluss
Die Abbruchkosten gehen zulasten der Käuferschaft.
Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für den Zustand oder die Beschaffenheit des Grundstücks und der Liegenschaft. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste übernimmt, die sich aus dem Erwerb des Grundstücks und der Liegenschaft ergeben. Der Käufer akzeptiert, dass er für die Erwerbskosten des Grundstücks und der Liegenschaft und aller erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden für ein Bau- / Sanierungsprojekt auf eigene Kosten und Gefahr verantwortlich ist.