SEEPERLE HARMONIE.

Haus an bester Lage mit Bergpanorama und Seeanstoss –
Vollkommene Idylle direkt am See

Rütenenstrasse 89
6375 Beckenried

Details

Referenz RS89_BeD
Adresse Rütenenstrasse 89
6375 Beckenried
Schweiz
Anzahl Wohneinheiten 1
Anzahl Gäste WC 1
Badezimmer 1
Zimmer 3.5
Balkonfläche 45 m2
Kellerfläche 15 m2
Gartenfläche 622 m2
Terrassenfläche 53 m2
Nutzfläche 121 m2
Gebäudevolumen 467 m3
Grundstücksfläche 720 m2
Nettowohnfläche 73 m2
Baujahr 1969
Renovationsjahr 2014

Angebot

Eigenschaften

Balkon Bergsicht Cheminée Erstwohnsitz Gepflegt Hanglage Haustiere erlaubt Kabelfernsehen Kinderfreundlich Parkplatz Ruhig Seesicht Sommerlaube Sonnig Südhang Tumbler Waschmaschine

Beschreibung

Einmaliges Wohnjuwel am Vierwaldstättersee

SEEPERLE HARMONIE – wo die majestätischen Alpen auf das ruhige Glitzern des Vierwaldstättersees treffen. Gelegen im malerischen Beckenried, bietet diese Residenz nicht nur eine beispiellose Lage direkt am See, sondern auch einen atemberaubenden Panoramablick auf die Alpen.

Direkter Seeanstoss: Ihr privater Zugang zum kristallklaren Wasser des Vierwaldstättersees lädt zu erfrischenden Schwimmen oder romantischen Bootsfahrten ein. Unverbaubares Alpenpanorama: Jeden Morgen begrüssen die ersten Sonnenstrahlen die Gipfel, die direkt von Ihrem Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Ihrer grosszügigen Terrasse auszusehen sind.

Harmonisches Design: Das Haus vereint traditionelle Architektur mit harmonischen Akzenten, die Komfort und Eleganz in jedem Raum gewährleisten.

Raumaufteilung: 3.5 Zimmer, verteilt auf eine optimal geplante Wohnfläche.

Terrasse & Balkon: Die Terrassen- und Balkonflächen bieten ausreichend Platz für Entspannung und Events mit Blick auf See und Berge.

Renovierung: Das Haus wurde kontinuierlich instand gehalten. Verschiedene Aspekte des Anwesens wurden im Laufe der Zeit stets modernisiert und den aktuellen Wohnstandards entsprechend renoviert.

Historischer Charme: Mit dem Baujahr 1969 strahlt das Chalet eine nostalgische und zugleich zeitlose Schönheit aus.

Hochwertige Bauweise: Das Landhauschalet ist aus Holz errichtet und ruht auf einer soliden Unterkellerung. Die grossen neuen Fensterfronten lassen viel natürliches Licht herein und bieten einen atemberaubenden Blick auf den See.

Wohlfühlatmosphäre: Ein behaglicher Kamin sorgt für gemütliche Stunden. Die Holzdecken mit ihrer galerieähnlichen Gestaltung verleihen dem Innenraum eine besondere Weite und Eleganz.

Aussenbereiche: Eine Steinterrasse sowie ein grosser umlaufender Balkon laden zum Verweilen ein. Eine zusätzliche Terrasse im Untergeschoss mit direktem Seezugang und Seetreppe macht den Aussenbereich perfekt.

Parkplätze: 3 eigene Parkplätze direkt beim Haus 

Dieses Landhauschalet ist ein wahres Schmuckstück und verspricht ein Leben inmitten der Natur, umgeben von der Ruhe des Sees. Mit seinem einzigartigen Charakter und den Renovierungen bietet es sowohl historischen Charme als auch modernen Komfort. 

Willkommen im traumhaften Beckenried

Beckenried ist eine malerische Gemeinde im Kanton Nidwalden, Schweiz, die sich in einer faszinierenden Makrolage am Vierwaldstättersee befindet. Die Gemeinde erstreckt sich entlang des Ufers des Sees und liegt eingebettet zwischen majestätischen Berggipfeln und grünen Hügeln, die eine atemberaubende Kulisse bieten.

Die Makrolage von Beckenried zeichnet sich durch ihre privilegierte geografische Position aus. Die Gemeinde befindet sich am Nordufer des Vierwaldstättersees, einem der bekanntesten Seen der Schweiz, der von den imposanten Alpen umgeben ist. Diese idyllische Lage bietet den Bewohnern und Besuchern von Beckenried nicht nur eine bezaubernde Aussicht, sondern auch Zugang zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten wie Wassersport, Bootsfahrten und entspannten Spaziergängen entlang des Sees.

Die umliegenden Berge, darunter der imposante Pilatus und das Rigi-Massiv, verleihen Beckenried eine zusätzliche natürliche Schönheit. Diese Berggipfel bieten hervorragende Möglichkeiten zum Wandern, Skifahren und Bergsteigen, was die Region zu einem ganzjährigen Reiseziel für Naturliebhaber macht.

Die historische Bedeutung von Beckenried zeigt sich in den charmanten, gut erhaltenen Altstadtgassen und den traditionellen Schweizer Chalets, die das Ortsbild prägen. Die Gemeinde ist auch für ihre Gastfreundschaft und ihren kulturellen Reichtum bekannt, wobei lokale Feste und Veranstaltungen das ganze Jahr über stattfinden.

Insgesamt kann die Makrolage von Beckenried als eine harmonische Verschmelzung von Wasser, Bergen und Kultur beschrieben werden. Die Gemeinde bietet ihren Bewohnern und Besuchern eine einzigartige Gelegenheit, die Schönheit der Schweizer Natur zu erleben und gleichzeitig in einer historischen und lebendigen Umgebung zu verweilen.

Verkaufsabwicklung

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf dieser Immobilie gerne zur Verfügung. Für die Angaben in dieser Dokumentation kann keine Gewähr übernommen werden. Es gelten die tatsächlichen Gegebenheiten des Objektes vor Ort bzw. die gesetzlichen Bestimmungen. 

ANZAHLUNG / RESERVIERUNG:
Die Reservation erfolgt aufgrund einer Finanzierungsbestätigung eines schweizerischen Finanzinstitutes und einer ersten Anzahlung von CHF 100’000.- Diese ist Bestandteil des Kaufpreises und wird nicht verzinst. Die Reservationsanzahlung ist sofort fällig auf das Reservationskonto der Lage A Immobilien GmbH, Neugasse 18, 6300 Zug. 

KAUFVERTRAG:
Der Käufer hat anlässlich der öffentlichen Beurkundung des Grundstückkaufvertrages zur Sicherstellung des Kaufpreises ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstitutes vorzulegen.

ZAHLUNGEN:
Anzahlung anlässlich der Reservation CHF 100’000.-. Die Restzahlung des Kaufpreises erfolgt auf das Datum der Eigentumsübertragung, sichergestellt durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstituts. 

AMTLICHE GEBÜHREN:
Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Die Gebühren für die Errichtung zusätzlicher Schuldbriefe gehen zulasten des Käufers. Handänderungssteuer zulasten des Käufers. 

GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER:
Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten der Verkäuferschaft und wird im Kaufvertrag sichergestellt.

PROJEKTKOSTEN / BAUGESUCHE:
Zulasten der Käuferschaft.  

OFFERTCHARAKTER:
Der Preis ist ein Richtpreis. Die Immobilie wird im Bieterverfahren verkauft. Je nach Angebot und Nachfrage kann er sich dem Markt anpassen. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich und dienen der allgemeinen Information. Massgebend sind die vor Ort angetroffenen Verhältnisse und die tatsächliche Masse. Ähnlichkeiten in allen Bildern und Plänen dienen nur der Veranschaulichung und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Aus der Weitergabe dieser Verkaufsdokumentation an Dritte entstehen keine Provisionsansprüche. Weder gegenüber dem Verkäufer noch gegenüber der Lage A Immobilien GmbH. 

Zonenregelung

Im Bereich Bauen ausserhalb Bauzone werden die raumplanerischen Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetzes und der eidg. Raumplanungsverordnung auf konkrete Baugesuche oder Voranfragen angewendet. Das Einfamilienhaus ist eine rechtmässig bestehende, nicht zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone. Es kann gemäss Artikel 24c Absatz 2 RPG erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer «erweiterten», über die Bestandesgarantie der Bundesverfassung (Art. 26 BV) hinausgehenden Besitzstandsgarantie. Es ist demnach grundsätzlich möglich, das Wohnhaus nach der Umzonung in die Landwirtschaftszone mit einer Ausnahmebewilligung abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Wichtig ist aber, dass die Identität der Baute einschliesslich ihrer Umgebung bei einem Ersatzneubau in den wesentlichen Zügen gewahrt wird (Art. 42 Abs. 1 RPV).

Ob dies der Fall ist, ergibt sich nicht nur aufgrund der in Artikel 42 Absatz 3 RPV festgelegten Begrenzungen. Diese erlauben bezüglich der anrechenbaren Bruttogeschossfläche und der Gesamtfläche maximal eine Erweiterung von bis zu 30 Prozent oder 100 Quadratmetern. Es muss eine Gesamtbeurteilung erfolgen, bei der das äussere Erscheinungsbild, die Nutzungsart (Erst­ oder Zweitwohnung) und das Nutzungsmass, die Anzahl Wohneinheiten, die Erschliessung, die wirtschaftliche Zweckbestimmung und die Auswirkungen auf Raum und Umwelt einbezogen werden. Für die äussere Erscheinung ist eine kritische Auseinandersetzung mit den örtlichen Traditionen und Gegebenheiten gefragt. Der Neubau muss sich in Bezug auf den Baustil, die Ausrichtung, die Material­ und Farbwahl sowie die Aussenraumgestaltung an der bisherigen Bauweise, der Topografie und Landschaft orientieren. Auf Letztere wirkt sich insbesondere die Umgebungsgestaltung aus: Bepflanzungen, Sitzplätze, Grillstellen oder Einzäunungen sind zu berücksichtigen, wenn die Wahrung der Identität geprüft wird.

Bauliche Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild des bestehenden Einfamilienhauses dürfen zudem nur vorgenommen werden, wenn mindestens eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

– für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder
– eine energetische Sanierung nötig oder
– darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern (Art. 24c Abs. 4 RPG).
Da das Einfamilienhaus schlecht isoliert und niedrige Räume ausweist sollte ein Ersatzneubau möglich sein. Ob zudem auch noch eine Erweiterung der Fläche zugelassen werden kann, ist aber sorgfältig zu prü­fen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Einfamilienhaus nach der Rückzonung durch einen Neubau ersetzt werden kann sowie bauliche Veränderungen möglich sind, wenn die strengen Voraussetzungen in diesem Fall erfüllt sind. / Quelle: Inforaum 2022 / alle Angaben ohne Gewähr