Der Eigenmietwert ist für viele Hauseigentümer ein altbekanntes Ärgernis – für einige jedoch wird er zur echten Belastung. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die ihr Haus oder ihre Wohnung abbezahlt haben, über ein tiefes Renteneinkommen verfügen und dennoch auf das sogenannte „fiktive Einkommen“ aus ihrer selbstbewohnten Immobilie Steuern zahlen müssen. Diese Regelung kann dazu führen, dass sich Pensionärinnen und Pensionäre das Leben in den eigenen vier Wänden schlicht nicht mehr leisten können.

Jeder 50. Eigentümer kämpft mit finanziellen Engpässen

Im Kanton Zürich sind laut Schätzungen zwei bis drei Prozent der Personen, die einen Eigenmietwert versteuern, stark betroffen. Das bedeutet: Jeder 50. Immobilienbesitzer sieht sich durch die Besteuerung seines Eigenheims in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gedrängt – und ist im schlimmsten Fall gezwungen, sein Zuhause zu verkaufen. Eine untragbare Situation, wenn man bedenkt, dass viele dieser Menschen ihr Leben lang auf Wohneigentum hingearbeitet und ihre Hypotheken vollständig abbezahlt haben.

Härtefallregelung soll zurückkehren – mit klarer gesetzlicher Grundlage

Bis 2023 existierte im Kanton Zürich eine Art Schutzmechanismus: der sogenannte Härtefalleinschlag. Damit konnten besonders betroffene Personen steuerlich entlastet werden. Allerdings wurde diese Praxis vom Zürcher Verwaltungsgericht und dem Bundesgericht als gesetzlich nicht ausreichend begründet erklärt und musste eingestellt werden.

Nun will die Zürcher Regierung diesen Schutz wieder ermöglichen – diesmal auf klarer gesetzlicher Grundlage. Der Vorschlag stammt von Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) und wird im Kantonsparlament mehrheitlich unterstützt – mit Ausnahme der Grünen und Teilen der GLP. Die zuständige Kommission betont: „Niemand soll wegen des Eigenmietwerts aus der eigenen Liegenschaft ausziehen müssen.“ Die Härtefallregelung soll dabei gezielt greifen – also nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Eigenmietwert langfristig zu einer übermässigen steuerlichen Belastung führt.

Signal für Eigentumsgarantie – aber auch politische Diskussion

Die SVP spricht von einem „klaren Zeichen für die Eigentumsgarantie“ und will damit besonders jene unterstützen, die sich mit Disziplin und harter Arbeit ihren Traum vom Eigenheim erfüllt haben. Einzelne Kommissionsmitglieder schlugen vor, bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft eine Rückerstattungspflicht einzuführen – dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit. Kritisch äußerten sich die Grünen, die darauf hinwiesen, dass Eigenheimbesitzer aus ihrer Sicht „nicht zu den benachteiligten Bevölkerungsteilen“ gehörten.

Bundesweite Abschaffung des Eigenmietwerts möglich

Die Debatte beschränkt sich nicht nur auf den Kanton Zürich. Voraussichtlich im September stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine nationale Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Ein solcher Systemwechsel würde im Kanton Zürich laut Regierungsrat zu Steuerausfällen von etwa 150 Millionen Franken pro Jahr führen – was rund zwei Steuerfussprozenten entspricht. Diese Zahl ist allerdings eine grobe Schätzung, wie der Regierungsrat selbst einräumt.

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